Angebotserstellung
und Abrechnung
Die Angebotserstellung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Erst, wenn Sie mich auf Grundlage meines Angebots schriftlich beauftragt haben, bin ich zur Ausführung verpflichtet, und Sie zur Begleichung des angebotenen Preises nach erfolgter Ausführung.
Nach Ausführung des Auftrags berechne ich Ihnen jedoch nur die tatsächlich angefallenen Kosten, so dass der Rechnungsbetrag in Einzelfällen auch unter der von mir angebotenen Brutto-Preisobergrenze liegen kann und Sie also weniger bezahlen, als maximal vereinbart war. In der Regel habe ich jedoch recht genau und knapp kalkuliert, so dass es bei der Brutto-Preisobergrenze bleibt.
Sie bezahlen nie mehr, als im Voraus vereinbart.
Die Arbeitskosten und Materialkosten weise ich in der Rechnung getrennt aus, so dass Sie die Arbeitskosten gegebenenfalls steuerlich geltend machen können. Die Arbeitskosten weise ich dabei als pauschalen Betrag aus.
Transparenz:
Wie berechne ich
einen fairen Festpreis
für Ihre Anfrage?
Meine jährlichen Ausgaben (a+b) für grundlegende private Lebenshaltungskosten (a), wie Wohnung, grundlegende private Versicherungen, Nahrung, Kleidung, Betriebskosten, Privatfahrzeug, Altersvorsorge, Einkommensteuer, etc. und die jährlichen Kosten für die Betriebsführung (b), wie Betriebsmittel, Werkzeug, Betriebshaftpflicht, etc. teile ich durch die Zeit (x), die mir neben anderen Aufgaben der Betriebsführung, wie Verwaltung, Betriebsmittelpflege, Auftragsaquise, etc., jährlich für die direkte Abwicklung und Ausführung von Aufträgen zur Verfügung steht (= (a+b)/x).
Ich möchte einen sinnvollen Beitrag zu unserem Zusammenleben leisten und führe ein bodenständiges Leben mit kleinen alltäglichen Annehmlichkeiten, aber ohne außergewöhnliche Konsumgüter oder anderen Luxus.
Ich plane die Ausführung Ihres Auftrags und kann den zeitlichen Aufwand dafür (t) relativ genau abschätzen.
Zusätzlich rechne ich die Nebenkosten der direkten Auftragsausführung, wie Hilfspersonal, Deponiegebühren, einmalige auftragsbezogene Betriebsmittel, etc. mit ein (n).
Daraus ermittle ich den Netto-Preis (NP), den ich verlangen muss, um meine Leistungen langfristig kostendeckend anbieten zu können (NP = t*(a+b)/x+n).
Ich biete Ihnen diesen Preis als Brutto-Preisobergrenze (BP), bereits inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen 19% Umsatzsteuer an, so dass Sie einen exakten und verlässlichen Anhaltspunkt haben, wie teuer es maximal für Sie werden kann, wenn Sie mir den Auftrag erteilen (BP = NP*1,19).

