Die Basics für eine Schnelle Anfrage




EINS

Folgen Sie dieser Anleitung.

oder

Stellen Sie Ihre Anfrage einfach so, wie es für Sie am Schnellsten und Leichtesten geht.

Ich führe Sie dann gerne im direkten Kontakt durch den weiteren Ablauf.

In diesem Fall brauchen Sie nicht weiterlesen.




ZWEI

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage bevorzugt per Email an

kontakt@baumpflege-gartenpflege.de

(Wenn Ihnen das nicht möglich ist, können Sie Ihre Anfrage

auch über das Kontaktformular stellen.)




DREI

Bitte machen Sie in Ihrer Email-Anfrage folgende Angaben:


  • Ihr vollständiger Name.
  • Ihre Email-Adresse und Telefonnummer.
  • Die Adresse des Ausführungsortes
  • (nur außerorts: bitte mit Link zum Ort, oder Koordinaten des Ortes auf GoogleMaps).
  • Eine kurze Beschreibung der gewünschten Arbeiten und Pflegeziele.
  • Gegebenenfalls Fotos der Pflegeobjekte.
  • Ihre Rechnungsadresse.

  • Ihre Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet. Was bedeutet schnellstmöglich?




FERTIG

Wir melden uns bei Ihnen. Mit Abschluss aller Vorbesprechungen erhalten Sie ein Festpreisangebot. Machen Sie uns dann gerne Veränderungsvorschläge dazu. Erst wenn Sie unserem Angebot schriftlich zustimmen, ist es für beide Seiten verbindlich. Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung des Auftrags auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten, gegebenenfalls also günstiger als angeboten, jedoch nicht teurer als zum angebotenen Festpreis.




Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Besprechung vor Ort


Manche Anfragen lassen sich nicht per Email klären und verlangen nach einer eingehenden Besprechung und Besichtigung vor Ort.

In diesem Fall können wir einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Bitte verwenden Sie zunächst trotzdem in jedem Fall die Email-Anfrage mit angehängten Fotos.

Fügen Sie Ihrer Anfrage Fotos bei


Soweit möglich, fügen Sie Ihrer Anfrage bitte Fotos bei, indem Sie diese an Ihre Email anhängen.


Falls Ihnen das nicht möglich ist, sagen Sie einfach kurz bescheid.


Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Fotos per Email zu senden, oder kann aufgrund der Fotos keine abschließende Pflegeempfehlung ausgesprochen werden, oder sollte aus weiteren Gründen kein Angebot erstellt werden können, kommt auch eine Vor-Ort-Besichtigung in frage.


Zur Angebotserstellung wird ein Foto von jedem Pflegeobjekt (Baum, Strauch, Hecke, etc.) benötigt.


Für alle Baumfällungen, für die Pflege von Bäumen mit einer Höhe über 8 m, sowie für die Pflege von Bäumen, die sich in unmittelbarer Nähe zu bebauter Umgebung befinden (Zaun, Haus, Straße, Unterpflanzung, etc.), werden pro Baum 3 Fotos aus 3 verschiedenenen Perspektiven benötigt, auf denen jeweils der ganze Baum und seine Umgebung zu sehen sind. Bestenfalls sind diese Perspektiven um jeweils 120 Grad versetzt, aber das ist nicht immer möglich.


Für den Schnitt von Hecken geben Sie bitte an, wie weit sie von welcher Seite eingekürzt werden soll (in cm) und fügen Fotos von allen Seiten der Hecke bei.


Wenn Sie zusätzlich die Entsorgung von Schnittgut oder Stammholz, oder das Fräsen von Wurzelstümpfen beauftragen möchten, werden Fotos des gesamten fußläufigen Weges vom Pflegeobjekt (Baum, Strauch, Hecke, etc.) bis zur Straße benötigt. Für das Fräsen geben Sie bitte auch die Breite des schmalsten Durchfahrtpunktes zum Pflegeobjekt an (beispielsweise „Gartentor: 82 cm breite Durchfahrt“).

Ziel der Arbeiten


Haben Sie Sicherheitsbedenken bei einem Baum? Wünschen Sie sich mehr Licht im Haus? Welche Ziele wollen Sie mit den angefragten Arbeiten erreichen?


Meistens ist es nicht nur wichtig für uns zu erfahren, welche Arbeiten wir für Sie ausführen sollen, sondern auch, welches Ziel Sie mit den gewünschten Arbeiten erreichen wollen.


Oft erreichen uns Anfragen zu speziellen Arbeiten (z.B. Baumfällung), bei denen sich herausstellt, dass das Ziel (z.B. Sicherheit), sinnvoller und vor allem kostengünstiger durch andere Arbeiten (z.B. Kronensicherung oder Baumkontrolle) erreicht werden kann, als die, welche Sie als Kunde zunächst im Sinn hatten.


Als Fachbetrieb können wir Kosten abschätzen, verschiedene sinnvolle Maßnahmen abwägen und Sie spezifisch beraten. Die Entscheidung liegt schlußendlich immer bei Ihnen. Genau so wie Sie es beauftragen, wird es ausgeführt.

Wann wird meine Anfrage beantwortet?


Ihre Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.


In der Regel findet das nicht am Tag Ihrer Anfrage statt. In Einzelfällen kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Wenn Sie Glück haben, geht es auch mal von heute auf morgen, aber das ist die Ausnahme.


Können Sie so lange warten? Wir arbeiten an den Grenzen der Auslastung und nehmen uns doch für jeden Auftrag und jede Beratung die individuell nötige und meist nicht ganz vorhersehbare Zeit.


Wenn es Ihnen dringend ist, teilen Sie uns das bitte mit. Wir versuchen Ihre Anfrage dann bevorzugt zu behandeln. Nennen Sie auch gerne einen Termin, bis zu dem Sie ein Angebot brauchen, oder bis zu dem die Ausführung der Arbeiten erwünscht ist.


Sollten Sie nach 2 Wochen keine Antwort bekommen haben, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam. Auch bei uns kommt es vor, dass wir etwas übersehen, oder technische Fehler auftreten, z.B. im Email-Verkehr.

Wann bekomme ich einen Termin?


Wenn Sie einen Wunschtermin haben, wird dieser berücksichtigt. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausführung vor Ort sein möchten, machen Sie uns bitte Terminvorschläge.


Das Wetter bestimmt tagesaktuell unseren Arbeitsrhythmus und ist auch mit Wettervorhersage nicht vorhersehbar. Darauf müssen wir spontan reagieren. Bestimmte Arbeiten dürfen aus Sicherheitsgründen nicht bei jeder Wetterlage durchgeführt werden. Neben den Terminwünschen unserer Kunden und denen des Wetters gibt es bei jedem Auftrag auch noch viele andere terminbestimmende Faktoren miteinander abzustimmen.


Deshalb ist es für uns am besten handhabbar, wenn Sie uns mitteilen, bis zu welchem Datum Ihre Arbeiten ausgeführt werden sollen und Sie uns den konkreten Ausführungstermin zur spontanen Entscheidung überlassen.


In der Regel möchten Sie wenigstens eine kurzfristige Terminankündigung bekommen, sobald der Termin feststeht. Das findet häufig 1 bis 14 Tage im Voraus statt.


Immer wieder gibt es Gründe, weshalb diese flexible Handhabung des Ausführungstermins für Sie nicht möglich ist. Machen Sie uns bitte darauf aufmerksam, wenn Sie einen festen Termin benötigen. Eine Begründung, warum Sie einen festen Termin wünschen, ist Ihrerseits nicht nötig, kann uns aber helfen, uns besser auf Ihre individuelle Situation einzustellen.


Insbesonders wetterbedingt kann es immer zu kurzfristigen Terminabsagen kommen. Z.B. bei Baumfällungen kann eine Absage und Terminverschiebung in Einzelfällen erst am Tag des geplanten Ausführungstermins erfolgen.

Terminliche Einschränkungen

aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes (BnatschG)


Wenn Sie Arbeiten beauftragen möchten, die aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) nur im Zeitraum von Oktober bis Februar ausgeführt werden dürfen (z.B. Baumfällungen, Einkürzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken, „Auf den Stock setzen“ und Rodungen) stellen Sie Ihre Anfrage am Besten schon ab September. Eine frühere Anfrage ist nicht nötig aber möglich. Sie können diese Anfragen auch ganzjährig stellen. Mit etwas Glück sind Sie auch noch im Februar damit erfolgreich, aber rechnen können Sie damit nicht.

Ihre Wartezeit bei Anfragen von Ende Januar bis Ende Februar


Wenn Sie im Monat Februar oder Ende Januar eine Anfrage stellen, kann es sein, dass Sie wesentlich länger als normal auf eine Antwort warten müssen. Von heute auf morgen ist das zwar im Einzelfall trotzdem möglich, es kann aber auch 4 bis 6 Wochen dauern. In dieser Zeit besteht die höchste Auslastung aufgrund kurzfristiger Anfragen, kurz vor Ende der gesetzlichen Frist für Einkürzungen, Rodungen und Fällungen zum 1. März. Wir bitten Sie dafür um Ihr Verständnis.

Rechtliche Besonderheiten bei Baumfällungen


Baumfällungen sind in unserem Einzugsbereich in der Regel nicht durch Baumschutzsatzungen der Kommunen beschränkt, aber durch das Bundesnaturschutzgesetz (BnatschG).


Baumfällungen dürfen deshalb in der Regel nur im Zeitraum von Oktober bis Februar durchgeführt werden.


Bei akuten Sicherheitsgefährdungen oder Bauvorhaben kann die Untere Naturschutzbehörde auch im Sommerhalbjahr Ausnahmegenehmigungen erteilen oder Auflagen für die Baumfällung bestimmen. In jedem Fall verlangt eine Baumfällung im Sommerhalbjahr eine behördliche Abstimmung, die wir für Sie übernehmen können.


Auch im Winterhalbjahr kann eine Baumfällung der behördlichen Abstimmung bedürfen, wenn zum Beispiel Baumhöhlungen vorhanden sind, oder andere Nistplätze nicht ausgeschlossen werden können.


Eine Einschätzung darüber muss in jedem Einzelfall gesondert getroffen werden.


Für eine Baumfällung im Winterhalbjahr melden Sie sich am besten schon im September. Ihre Anfrage kann aber auch ganzjährig beantwortet werden. Speziell im Monat Februar kann die Beantwortung Ihrer Anfrage viel länger dauern als üblich. Wenn Sie Glück haben, geht es aber auch dann von heute auf morgen.

Empfohlene Naturschutzmaßnahmen


Wir empfehlen Ihnen die Anbringung von Nistkästen für Vögel, Insekten und Säugetiere in Ihren Bäumen. Diese können wir für einen Materialpreis ab € 20,- direkt zur sonstigen Ausführung Ihres Auftrags mitbringen.


Die Anbringung in Ihren Bäumen geschieht im Handumdrehen, wenn wir sowieso schon zur Pflege darin klettern und bringt viele Vorteile mit sich:


  • Es fühlt sich dauerhaft schön an, auf diese Weise für die Tiere zu sorgen.


  • Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Tier- und Naturschutz.


  • Sie können die Tiere beim verlassen und betreten ihrer Wohnungen und bei der Pflege ihres Nachwuchses beobachten.


  • Sie tragen dazu bei, dass das lokale und regionale Ökosystem diversifiziert und stabilisiert wird.


  • Die Tiere leisten ihren Beitrag zur natürlichen Schädlingsbekämpfung in ihrem Garten.


Zum Beispiel lässt sich beim Obstbaumschnitt der eine oder andere Nistkasten in den Bäumen aufhängen. So können dessen zukünftige Bewohner dazu beitragen, den möglichen regionalen Massenbefall von unterschiedlichsten Schädinsekten zu minimieren.


Unsere aufgeräumten Landschaften enthalten zu wenig Totholz, Vielfalt an Pflanzen und zusammenhängende Gehölzbestände und damit zu wenig Verstecke, Nistmöglichkeiten und Nahrungsquellen, um ein gesundes und funktionierendes Ökosystem aufrecht zu erhalten, das sowohl für die Landwirtschaft, als auch für jeden einzelnen Menschen – als Teil dieses Ökosystems – elementar wichtig ist.


Neben der Anbringung von Nistkästen können Sie auch einen Beitrag leisten, indem Sie Ihren Garten mit möglichst vielfältigen Naturmaterialien gestalten, Pflanzen auch mal wild wachsen lassen, wo das möglich ist, Totholz und Schnittgut für einige Zeit oder sogar als festes Gestaltungselement im Garten belassen und auf Fungi-, Pesti- und Herbizide verzichten.


Gestaltungsmaßnahmen wie ein hohler Baumstamm oder eine artenreiche Blumenwiese können oft die Leistungen chemischer Bekämpfungsmittel ersetzen und sind in ihren Nebenwirkungen überschaubarer.

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